Mitgliedschaft | Satzung

Mitglied des Deutsch-Ghanaischen Freundschaftskreises kann jede natürliche Person werden. Mit der Mitgliedschaft

  • werden Sie zu den regelmässigen Treffen des Vereins eingeladen,
  • können sich aktiv in die Gestaltung der Vereinsarbeit und die Gestaltung der Projekte einbringen
  • Sie erfahren neues aus und über Ghana – nicht aus der Presse, sondern aus dem aktiven Erleben unserer Mitglieder und Praktikantinnen und Praktikanten

Aufnahme

Neue Mitglieder beantragen ihren Beitritt schriftlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an.

Beiträge

Als Mitglied zahlen Sie einen Jahresbetrag von 50 €. Sie können den Jahresbeitrag überweisen oder direkt von Ihrem Konto einziehen lassen.

Austritt

Die Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) erklärt werden.

Weitere Informationen

Werbung
%d Bloggern gefällt das: